letzte Aktualisierung der ABG: 01.11.2009


I Laufende Kurse

  • Die Kurse sind fortlaufend, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Das DanceCenter behält sich vor, eine Einstufung in eine geeignete Kursstufe vorzunehmen.
     
  • Während der gesetzlichen Schulferien kann nach Ermessen des DanceCenters kein oder ein reduzierter Unterricht angeboten werden.
     
  • Der in den DanceCenter-Ferien ausgefallene Unterricht im orientalischen Tanz für Erwachsene, Unterrichtstunden im orientalischen Tanz für Erwachsene, die durch das DanceCenter ausgefallen sind sowie die Unterrichtsstunden im orientalischen Tanz für Erwachsene , an denen ein DanceCenter-Mitglied nicht teilnehmen konnte, können binnen vier Wochen nach der ausgefallenen Unterrichtsstunde in Rücksprache mit dem DanceCenter in einer Unterrichtsstunde derselben Stufe und derselben Art nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt nicht. Masterclass-Stunden, Orient-Power-Stunden, Kurse von Gastdozenten (z. B.  Yoga, Indischer Tanz, Hip Hop, Zumba-Dance)  und Workshops gelten nicht als Nachholstunden für Orientalischen Tanz.
     
  • Die Teilnahme an einer Probestunde für Orientalischen Tanz ist kostenlos und unverbindlich.
     
  • Die Anmeldung zu den laufenden Kursen erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular des DanceCenters.
     
  • Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der Kursgebühren.
     
  • Die Kursgebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die im DanceCenter und im Internet einzusehen ist. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     
  • Die Bezahlung der Kursgebühren mit Ausnahme der 8er Karten erfolgt per Bankeinzug. Die DanceCenter-Mitglieder erteilen eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung. Evtl. Rücklastgebühren für nicht ausgeführte Transaktionen trägt der Kursteilnehmer.
     
  • Die in der Preisliste aufgeführten Preise beziehen sich nicht auf die Teilnahmegebühren für Workshops, die im DanceCenter durch eigene oder fremde Dozenten angeboten werden.
     
  • Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Sie hat der jeweils anderen Seite bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zuzugehen. Bei längerfristigen Krankheiten (mehr als 4 Wochen), bei denen aus medizinischen Gründen ein Training nicht möglich ist, kann der Vertrag ausgesetzt werden. Die Krankheit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
     
  • Die Kündigung des DanceCenter-Vertrages bedarf der Schriftform.
     
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den Regelungen in Ziff. 10 unberührt.

   II. Workshops

  1. Die Anmeldung zu Workshops ist schriftlich und im Internet möglich. Eine Anmeldebestätigung wird nicht erteilt.
     
  2. Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der jeweiligen Workshop-Gebühr.
     
  3. Die Teilnahmegebühren für Workshops werden jeweils gesondert bekannt gegeben.
     
  4. Die Gebühren sind spätestens 10 Tage vor  Beginn des jeweiligen Workshops auf das Konto der Sparkasse Nürnberg  Kto.-Nr. 105 369 28, BLZ: 760 501 01  zu überweisen.
     
  5. Das DanceCenter ist zur Reservierung des Workshop-Platzes nur verpflichtet, wenn die vollständige Teilnahmegebühr 10 Tage vor Beginn des Workshops auf dem Konto des DanceCenters eingegangen ist. Das DanceCenter ist berechtigt, im Einzelfall eine abweichende Zahlungsmodalität zu vereinbaren.
     
  6. Das DanceCenter ist berechtigt, einen Workshop aus wichtigem Grund abzusagen Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine Erkrankung des Dozenten oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar. In diesem Fall wird eine etwa bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht.
     
  7. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, seine/ihre Teilnahme an einem  Workshop  bis  zu  14 Tage vor dem Workshop abzusagen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von  15,00 EUR pro gebuchten Workshop erhoben. Bei Absage der Teilnahme in den letzten 14 Tagen vor Workshopbeginn ist der gesamte Kurspreis zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR pro gebuchten Workshop erhoben. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

   III. Projekte

    Die Bedingungen für Workshops gelten in entsprechender Anwendung auch für Projekte des DanceCenters

   IV. Kurse von Gastdozenten

    Soweit im DanceCenter Gastdozenten unterrichten und gesonderte eigene Verträge mit den Teilnehmern für diesen Unterricht abschließen, kommt ein Vertrag mit dem DanceCenter nicht zustande. Das DanceCenter übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesen Verträgen.

   V. Haftung

  1. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln, sowohl während der Kurse, als auch außerhalb der Kurse. Weder das DanceCenter noch die Dozenten übernehmen eine Haftung bei Diebstahl oder Verletzungen. Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  2. Etwaige Krankheiten müssen der/dem Kursleiter/in vor Kursbeginn mitgeteilt werden Jede/r Teilnehmer/in haftet selbst für die von ihm/ihr verursachten Schäden am Eigentum des DanceCenters, anderer Teilnehmer und/oder Besucher.
     
  3. Eine Kinderbetreuung außerhalb der vom Kind besuchten Kinderkurse findet nicht statt. Sofern sich Kinder ausserhalb der besuchten Kinderkurse im DanceCenter aufhalten, haben die Teilnehmer/innen, die das Kind begleiten, für eine entsprechende Beaufsichtigung zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten sowie die Teilnehmer, die das Kind begleiten, haften für durch die Kinder verursachte Schäden. Das DanceCenter übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Kinder in diesen Zeiten.

   VI. Urheberrecht

  1. Film- und Fotoaufnahmen während der Unterrichtsstunden, Workshops und/oder Shows sind grundsätzlich untersagt, es sei denn das DanceCenter oder der Gastdozent erteilt hierzu ausdrücklich seine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder der Vorführung in der Öffentlichkeit.
     
  2. Die Nutzung von Choreographien, die in den Unterrichtsstunden oder Workshops gelehrt wurden, ist für private Zwecke, d.h. für eigene Auftritte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, und unter Angabe des jeweiligen Dozenten/Choreographen gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden ist nicht gestattet, es sei denn, das DanceCenter oder der Gastdozent erteilt hierzu seine ausdrückliche Genehmigung

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Letzte Änderung: 27.02.2010

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