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I. Laufende Kurse im Orientalischen Tanz

  1. Die Kurse im Orientalischen Tanz sind fortlaufend, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Das CHAKRA DanceCenter („DanceCenter“) behält sich vor, eine Einstufung in eine geeignete Kursstufe vorzunehmen.

  1. Während der gesetzlichen Schulferien kann nach Ermessen des DanceCenters kein oder ein reduzierter Unterricht angeboten werden.

  1. Der in den DanceCenter-Ferien ausgefallene Unterricht im orientalischen Tanz für Erwachsene, Unterrichtstunden im orientalischen Tanz für Erwachsene, die durch das DanceCenter ausgefallen sind sowie die Unterrichtsstunden im orientalischen Tanz für Erwachsene , an denen ein DanceCenter-Mitglied nicht teilnehmen konnte, können binnen acht Wochen nach der ausgefallenen Unterrichtsstunde in Rücksprache mit dem DanceCenter in einer Unterrichtsstunde derselben Stufe und derselben Art nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt nicht. Masterclass-Stunden, Orient-Power-Stunden, Kurse von Drittanbietern (z. B.  Yoga, Indischer Tanz, Hip Hop, Zumba-Dance, Tango)  und Workshops gelten nicht als Nachholstunden für Orientalischen Tanz.

  1. Die Anmeldung zu den laufenden Kursen im Orientalischen Tanz erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular des DanceCenters.

  1. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der Kursgebühren.

  1. Die Teilnahme an einer Probestunde für Orientalischen Tanz ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Sie hat der jeweils anderen Seite bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zuzugehen. Bei längerfristigen Krankheiten (mehr als 4 Wochen), bei denen aus medizinischen Gründen ein Training nicht möglich ist, kann der Vertrag ausgesetzt werden. Die Krankheit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen in dieser Ziffer unberührt.

  1. Die Kündigung des DanceCenter-Vertrages bedarf der Schriftform.

  1. Die Kursgebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die im DanceCenter und im Internet einzusehen ist.

  1. Die in der Preisliste aufgeführten Preise beziehen sich nicht auf die Teilnahmegebühren für Workshops, die im DanceCenter angeboten werden oder laufender Kurse durch fremde Anbieter. Diese Kosten werden gesondert bekanntgegeben.

  1. Die Bezahlung der Kursgebühren mit Ausnahme der 8er Karten erfolgt per Bankeinzug. Der Kursteilnehmer erteilt dem DanceCenter eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung. Eventuelle Rücklastgebühren für nicht ausgeführte Transaktionen trägt der Kursteilnehmer.

II. Workshops und Projekte

  1. Die Anmeldung zu Workshops und Projekten ist schriftlich möglich, wobei zur Wahrung der Schriftform auch eine Anmeldung per Email genügt. Eine Anmeldebestätigung wird nicht erteilt.

  1. Die Teilnahmegebühren für Workshops und Projekte werden jeweils gesondert bekannt gegeben.

  1. Die Gebühren sind spätestens 10 Tage vor  Beginn des jeweiligen Workshops auf das Konto der Sparkasse Fürth
    IBAN: DE80762500000009106709 zu überweisen. Mit der Anmeldung wird pro Workshop oder Projekt ein Vorschuss von EUR 15,00 fällig. Das Studio behält sich vor, bei Projekten einen höheren Vorschuss zu fordern.

  1. Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der jeweiligen Gebühr.

  1. Das DanceCenter ist zur Reservierung des Platzes im jeweiligen Workshop oder Projekt nur verpflichtet, wenn die vollständige Teilnahmegebühr 10 Tage vor Beginn des Workshops oder Projektes auf dem Konto des DanceCenters eingegangen ist. Das DanceCenter ist berechtigt, im Einzelfall eine abweichende Zahlungsmodalität zu vereinbaren.

  1. Das DanceCenter ist berechtigt, einen Workshop aus wichtigem Grund abzusagen Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine Erkrankung des Dozenten oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar. In diesem Fall wird eine etwa bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht. Dies gilt entsprechend für Projekte.

  1. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, seine/ihre Teilnahme an einem  Workshop  bis  zu  14 Tage vor dem Workshop abzusagen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von  15,00 EUR pro gebuchten Workshop erhoben. Bei Absage der Teilnahme in den letzten 14 Tagen vor Workshop-Beginn ist der gesamte Kurspreis zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR pro gebuchten Workshop erhoben. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Dies gilt bei Projekten entsprechend, sofern der/die Teilnehmer/in seine Teilnahme bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Termins absagt. Dies gilt entsprechend für Projekte. Das DanceCenter behält sich im Einzelfall vor, bei Projekten eine höhere Bearbeitungsgebühr festzulegen.

III. Kurse von Drittanbietern

Ein Vertrag mit dem DanceCenter kommt nicht zustande, wenn Kurse von Drittanbietern (z.B. Yoga, Indischer Tanz, Hip Hop, Zumba-Dance, Tango) angeboten werden. Diese schließen mit dem/der Teilnehmer/in jeweils gesonderte Verträge ab. Ein Vertrag mit dem DanceCenter kommt in diesem Fall nicht zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vorgenannten Verträge nicht. Das DanceCenter übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen.

IV. Haftung

  1. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln, sowohl während der Kurse, als auch außerhalb der Kurse. Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Etwaige Krankheiten oder sonstige Einschränkungen, die der/die Teilenehmer/in zu beachten hat, müssen der/dem Kursleiter/in vor Kursbeginn mitgeteilt werden.

  1. Weder das DanceCenter noch die einzelnen Lehrer übernehmen eine Haftung bei Diebstahl. Der/die Teilnehmer/in hat selbst geeignete Vorkehrungen zum Schutz ihres Eigentums zu treffen

  1. Jede/r Teilnehmer/in haftet selbst für die von ihm/ihr verursachten Schäden am Eigentum des DanceCenters, anderer Teilnehmer und/oder Besucher.

  1. Eine Kinderbetreuung außerhalb der vom Kind besuchten Kinderkurse findet nicht statt. Sofern sich Kinder außerhalb der besuchten Kinderkurse im DanceCenter aufhalten, haben die Erziehungsberechtigten für eine entsprechende Beaufsichtigung zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten sowie die Personen, die das Kind begleiten, haften für durch das Kind verursachte Schäden. Die vorstehenden Absätze 1 bis 4 gelten für Kinder, die die Kinderkurse besuchen entsprechend.

V. Urheberrecht

  1. Die im Studio unterrichteten Choreographien unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Eine Nutzung für eigene Zwecke ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des DanceCenters oder des unterrichtenden Lehrers entsprechend den nachstehenden Absätzen gestattet.

  1. Film- und Fotoaufnahmen während der Unterrichtsstunden, Workshops und/oder Shows sind grundsätzlich untersagt, es sei denn das DanceCenter oder der unterrichtende Lehrer erteilt hierzu ausdrücklich vorher seine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken, der Vorführung in der Öffentlichkeit oder der Veröffentlichung egal in welcher Form.

  1. Die Nutzung von Choreographien, die in den Unterrichtsstunden oder Workshops gelehrt wurden, ist für private Zwecke, d.h. für eigene Auftritte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, und unter Angabe des jeweiligen Dozenten/Choreographen gestattet. Eine Änderung der Choreographie, insbesondere eine Umgestaltung für Gruppenauftritte, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Gestattung durch das DanceCenters oder den unterrichtenden Lehrer.

  1. Eine Weitergabe von Choreographien an Dritte, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden ist nicht gestattet, es sei denn, das DanceCenter oder der unterrichtende Lehrer erteilt hierzu seine ausdrückliche vorherige Genehmigung. 

  1. Das DanceCenter behält sich vor, Verstöße jeglicher Art rechtlich verfolgen.

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